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Mantas unter Schutz gestellt!

Die 10. Vertragsstaatenkonferenz der „Bonner Konvention zum Schutz wandernder wildlebender Tierarten“ ging am 25. November 2011 in Bergen/Norwegen erfolgreich zu Ende. Besonders die großen Teufelsrochen oder Mantas profitierten: Sie wurden auf den Anhang 1 und 2 gelistet. Das bedeutet, der Handle mit ihnen oder auch nur Teilprodukten ist strengstens verboten! Daneben zeichneten Deutschland und andere Staaten die EU-Vereinbarungen zum Schutz von Haien und Greifvögeln. Auf einer von Deutschland mit organisierten Spenden-Gala wurden sechs Millionen Euro zusätzlich für den Schutz gefährdeter Arten bereitgestellt. Außerdem nahm die Konferenz einen von deutscher Seite eingebrachten Resolutionsvorschlag zum Schutz von Walen und Delfinen vor Unterwasserlärm an.

Artenschutz-Übereinkommen
Eingeladen hatte die unter dem Dach der Vereinten Nationen tätige „Bonner Konvention“ mit Sekretariats-Sitz im Bonner UN-Gebäude. Dieses Artenschutz-Übereinkommen schützt Tiere, die regelmäßig zwischen Fortpflanzungs und Nahrungsgebieten bedeutende Strecken zurücklegen und dabei Staatsgrenzen überqueren zum Beispiel wandernde Wale und Haie, Störche und Kraniche, Meeresschildkröten oder Störe. Die Zeichnung der Vereinbarungen zum Schutz der Haie ist Teil der Strategie der Bundesregierung, sich bei allen relevanten internationalen Foren für den Schutz gefährdeter Haiarten einzusetzen.

Hai-Memorandum
Beim Schutz von Walen, Zugvögeln und Haien sind auch deutsche Arten betroffen. So dient das Hai-Memorandum auch dem Schutz des bis über zehn Meter großen Riesenhais, der bisweilen an Helgoland vorbeizieht, sowie den in der Nordsee ebenfalls vorkommenden, fast ausgestorbenen Dorn- und Heringshaien.
Von deutscher Seite wurde in Bergen ein Resolutionsvorschlag zum Schutz von Walen und Delfinen vor Unterwasserlärm über die Europäische Union in die Konferenz eingebracht und von der Konferenz angenommen. In der Nordsee aber auch in anderen Meeren entsteht Lärm unter anderem durch das Rammen von Fundamenten für Windkraftanlagen in den Meeresboden sowie durch Schiffsverkehr. Das Hörvermögen der Wale und Delfine wird hierbei gefährdet. Der deutsche EU-Vorschlag, der der Weltgemeinschaft den Einsatz lärmmindernder Techniken empfiehlt, erhielt von allen Seiten Zustimmung. Mehr Infos findet ihr auf www.cms.int