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Japanische Walfänger klar zum Auslaufen!

Die japanische Walfangflotte bereitet sich auf eine weitere Jagdsaison rund um die Antarktis vor, trotz eines Urteils des Internationalen Gerichtshofs, der das Walfangprogramm für illegal erklärt hatte. Das Auslaufen der Flotte und der Waljäger wird für Dezember erwartet.
„Die Bundesregierung darf nicht tatenlos zusehen, wie Japan das Gerichtsurteil in aller Öffentlichkeit ignoriert und mit seinen Harpunen aufspießt,“ sagt Andreas Dinkelmeyer, IFAW (International Fund for Animal Welfare) Pressesprecher. „Sie muss Japan dazu bringen, diesen überholten und grausamen Walfang endlich zu beenden.“
Im November 2014 hatte Japan ein neues tödliches Walfangprogramm mit dem Namen NEWREP-A vorgestellt, angeblich für Forschungszwecke. Ziel des Programms ist das Töten von jährlich 333 Zwergwalen. Innerhalb der zwölfjährigen Laufzeit sollen so fast 4000 Zwergwale für den sogenannten wissenschaftlichen Walfang sterben. Zusätzlich wird das Jagdgebiet rund um die Antarktis ausgedehnt, auch in Gewässer, die von Australien beansprucht werden. Das neue Programm unterscheidet sich nicht wesentlich vom vorherigen.
Der Internationale Gerichtshof in den Haag hatte erst im März letzten Jahres entschieden, dass das sogenannte wissenschaftliche Walfangprogramm Japans illegal sei. Zunächst hatte Japan sich an das Urteil gehalten und in der vergangenen Saison auf Walfang verzichtet. Trotzdem hatte das Land seine Absicht bekräftigt, mit einem neuen Forschungsprogramm zum Walfang zurückzukehren.
„Japan hat bewiesen, dass es auch ohne zu töten Wale erforschen kann“, so Dinkelmeyer weiter. „Die wertvollsten Informationen über und von Walen erhalten wir von den lebenden Tieren. Es ist Zeit, dass sich Japan dieser großen, produktiven und friedlichen Forschergemeinde anschließt anstatt diese faszinierenden Tiere zu töten.“
Letzten Monat hatte Japan in einem Schreiben an den Generalsekretär der Vereinten Nationen Ban Ki-moon darum gebeten, von der Gerichtsbarkeit des Internationalen Gerichtshofes in Fällen, die den Walfang und die Nutzung anderer Meereslebewesen betreffen, ausgenommen zu werden.