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Ägypten setzt sich für den Haischutz ein

Im März 2013 findet die 16 CITES-Tagung (Washingtoner Artenschutzübereinkommen) in Bangkok statt. Auf dieser Konferenz besteht die Möglichkeit Tierarten, die durch den Handel gefährdet sind, einen höheren Schutzstatus zu geben. Dafür müssen die Arten auf den Anhang eins oder zwei des Abkommens gelistet werden. Die Mitgliedsstaaten können im Vorfeld der Konferenz Anträge dazu einreichen. Der internationale Handel mit Anhang-eins-Arten ist verboten (zum Beispiel Wale, Meeresschildkröten, Elefanten oder gefleckte Raubkatzen). Anhang-zwei-Arten dürfen eingeschränkt und nur unter bestimmten staatlichen Genehmigungen gehandelt werden (zum Beispiel Weißer Hai, Walhai, Riesenhai, Tridacna Muscheln und vieles mehr).

Bis 4. Oktober 2012 mussten die Mitgliedsstaaten ihre Anträge abgeben. Die EU hat auf Initiative von Deutschland beantragt, den Heringshai auf Anhang zwei zu stellen. Dieser Antrag ist bereits zweimal durch eine von Japan organisierte Sperrminorität, trotz einer klaren Mehrheit gescheitert. Man braucht Zweidrittel der Stimmen, um den Antrag durchzubringen. Bei der letzten CITES-Konferenz in Doha im März 2010 (hier geht’s zur Meldung) hat gerade mal eine Stimme gefehlt, um den Heringshai zu schützen.

Ägypten unterstützt den Haischutz!
Diesmal bekommen die Schutzbemühungen Europas aber Unterstützung. Ägypten, die Komoren und Brasilien sind Mitantragsteller! Damit steht das Proposal (so wird der Antrag genannt) auf breiteren Füßen, und mit Ägypten ist auch endlich ein arabischer Staat mit von der Partie. Ägypten hat für viele arabische Länger Vorbildsfunktion und könnte mit seinem Einsatz für den Haischutz auch die arabischen Staaten dazu animieren, das Proposal zu unterstützen. Dr. Ralf Sonntag, Direktor des IFAW-Deutschland (International Fund for Animal Welfare), kommt gerade von einer Reise aus Dubai zurück und brachte die gute Neuigkeit mit: „Die klare Unterstützung Ägyptens bereits im Vorfeld, erhöht die Chancen beträchtlich, dass dieses Mal der Antrag erfolgreich durchgeht und damit der dringend notwendige Schutz für den bedrohten Heringshai verbessert wird.“ Ziel seiner Dubai-Reise war, in Vorträgen und Gesprächen den Delegierten der arabischen Länder zu erklären, warum der Haischutz auch für sie besonders wichtig ist. Die Fischmärkte in vielen arabischen Nationen sind Umschlagsplätze für den Haifischflossenhandel nach Asien. Wenn also diese Länder sich für ein Handelsverbot stark machen, wäre das ein riesengroßer Schritt in Richtung Haischutz!
Hammerhaie & Mantas
Parallel zum Heringshai-Antrag hat auch Brasilien den erhöhten Schutz für Hammerhaie beantragt. Als Mitantragssteller treten hier Honduras, Costa Rica, Mexiko, Ecuador, Kolumbien und die EU auf. Ecuador und Brasilien haben außerdem einen Schutzantrag für Mantas beantragt. Die CITES-Tagung in Bangkok wird für Haie und Rochen eine äußerst wichtige Konferenz, um den dringen notwendigen Schutz zu verbessern.

Auf der letzten CITES-Konferenz stellte Monaco auch einen Antrag für den Blauflossenthunfisch, doch der wurde durch starke Lobbyarbeit der Japaner abgewehrt. Zur nächsten Konferenz wurde kein neues Proposal beantragt, schlecht für den Thunfisch und nicht zu verstehen, da Forschungsstudien eindeutig belegen, dass diese Art kurz vor dem Aussterben steht. Der fehlende Schutzantrag hat aber auch etwas Gutes: Die Lobbyarbeit der Japaner wird geringer ausfallen, und das erhöht die Chance, dass die Haischutzanträge erfolgreich durchgesetzt werden könnten. Weitere Infos findet ihr auf www.ifaw.de