Medizin

Hämodialyse

Nein, es gibt kein Umdenken in der Frage, ob ein Patient mit einer dialysepflichtigen Niereninsuffizienz tauchtauglich ist. Die Arbeiten an der aktualisierten Version der Empfehlungen zur Tauchtauglichkeit der beiden deutschsprachigen medizinisch-wissenschaftlichen Fachgesellschaften GTÜM und ÖGTH sind gerade erst abgeschlossen und vor Kurzem veröffentlicht worden (siehe dazu auch den Medizinartikel in tauchen 05/09). Auch hier ist die Dialysepflicht weiterhin eine absolute Kontraindikation gegen das Tauchen.
Dessen ungeachtet werden Sie im Internet Berichte von Tauchern finden, die mit jeder denkbaren Erkrankung und auch mit solchen, bei denen aus tauchmedizinischer Sicht eine absolute Kontraindikation besteht, scheinbar problemlos tauchen. In manchen Fällen liegt das daran, dass wir Experten uns schlicht irren, beziehungsweise daran, dass es an Erfahrungen fehlt. In anderen Fällen ist es schlicht Glück, dass noch nichts passiert ist!
In den Tauchunfallstatistiken sind bestimmte Vorerkrankungen stark führend als Unfallursache. Die dialysepflichtige Niereninsuffizienz/das Nierenversagen geht mit einer Vielzahl von physiologischen Veränderungen einher, die zu einer akuten Gefährdung beim Tauchen führen können. Es bleibt daher absehbar eine Kontraindikation. Andererseits kann niemand den Betroffenen das Tauchen verbieten – nur sollten die dann so fair sein, nicht anderen die Verantwortung für ihr Tun aufzubürden. Mit anderen Worten: Ein Arzt, der in diesem Fall eine Tauchtauglichkeit ausstellt, ist im Fall eines Zwischenfalls beim Tauchen gegebenenfalls haftungsrechtlich zu belangen. Die persönliche Taucherfahrung spielt dabei übrigens keine Rolle, denn die Immersionseffekte wirken sich auf jeden gleich aus – unabhängig von der persönlichen Erfahrung. Es tut mir leid, dass ich Ihnen nichts Erfreulicheres mitteilen kann. Ich hoffe dennoch, dass ich Ihnen damit weiterhelfen konnte.