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Walfleisch wird in der EU verkauft!

Walfleisch aus Grönland wird in Dänemark öffentlich zum Verkauf angeboten. Dies belegt eine Undercover-Recherche der internationalen Wal- und Delphinschutzorganisation WDC. Grönland droht zeitgleich, 2013 auf illegale Waljagd zu gehen.
Im Rahmen einer Recherche konnten Mitarbeiter von WDC in der dänischen Hauptstadt Kopenhagen problemlos Zwergwalsteaks und Walspeck erwerben. Dieser Verkauf ist ein klarer Verstoß gegen europäische Gesetze, die den EU-Mitgliedstaaten die Tötung und den kommerziellen Handel mit Walprodukten verbieten. Der Verkauf dieser Walprodukte steht ebenso im Widerspruch zum Walfangverbot der Internationalen Walfangkommission (IWC) und dem internationalen Handelsverbot mit Walprodukten durch das Washingtoner Artenschutzabkommen CITES.
Zeitgleich droht Grönland der IWC, 2013 illegal Wale zu jagen. Bei der Jahrestagung der IWC vergangenen Sommer wurde Grönland die komplette Quote verwehrt.
Der nun dokumentierte Verkauf des Walfleisches in Dänemark macht deutlich, dass diese Form des kommerziellen Walfangs die EU erreicht hat. Die Forderung Grönlands nach mehr Walfleisch für seine indigene Bevölkerung erscheint damit noch fragwürdiger.
„Die IWC erlaubt die Tötung von Walen nur einigen indigenen Völkern und dies ausschließlich für den lokalen Verbrauch. Unsere Recherche zeigt, dass die Triebfeder hinter der Forderung Grönlands nach mehr Walfleisch jedoch offenbar der gewinnbringende Verkauf ist. Mit der Notwendigkeit zur Versorgung der eigenen indigenen Bevölkerung hat dies nichts zu tun. Ein auf Gewinn ausgelegter Import und Handel von Walprodukten kann und darf von der Europäischen Union nicht geduldet werden“, fasst Astrid Fuchs, Kampagnenleiterin bei WDC Deutschland, die Ergebnisse der Untersuchung zusammen.
WDC fordert die EU daher auf, Dänemark unverzüglich anzuhalten, alle notwendigen Schritte einzuleiten, um einen solchen Handel in Zukunft zu verhindern.
Die Organisation mahnt zudem die Delegationsleiter der IWC-Vertragsstaaten, Grönland keine Quoten zu gewähren, solange keine gültige Bedarfsaufstellung für Walfleisch eingereicht wurde und das Land weiterhin gegen die Bestimmungen der IWC und CITES verstößt.
WDC hat diese Erkenntnisse nun in einem Bericht der EU-Kommission sowie den zuständigen internationalen Behörden von CITES und der IWC vorgelegt. Weitere Informationen findet ihr auf www.wdcs-de.org