JVC-Schutzbrief für UW-Videofilmer

Abgesoffen! Na und? Filmer, die eine JVC-Videokamera bei Subgear erstanden haben, können einem Wassereinbruch gelassen begegnen. Durch den kostenfreien „JVC Schutzbrief 24“ sind folgende Schäden für zwei Jahre abgedeckt:

  • Fall-/Sturzschäden
  • Wasser-/Feuchtigkeitsschäden
  • unsachgemäße Handhabung
  • Brand/Blitzschlag
  • Implosion/Explosion
  • Raub/Einbruchdiebstahl (bis 300 Euro)

Produktionsfehler, Materialfehler und Konstruktionsfehler regelt die gesetzliche Gewährleistung. Eine Postkarte mit allen Informationen erhält jeder Käufer mit seinem Camcorder. Er registriert dann einfach die Kamera innerhalb 30 Tage ab Gerätekauf unter www.jvc-schutzbrief-24.de – und schon läuft die Risiko-Deckung. Der „Schutzbrief 24“ gilt nur für Kunden, die ihr Gerät in Deutschland gekauft haben und ist auf zwei Jahre begrenzt. Weitere Infos: www.jvc-schutzbrief-24.de und www.subgear.com