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Ostsee-Delfine Selfie und Delfie: Tierschutzorganisation stellt Leitlinien zum Umgang vor

Große Tümmler in der Bugwelle: Selfie und Delfie erobern die Ostsee.

Die Regeln zur Beobachtung der Ostsee-Delfine im Auszug

Die wichtigste Maxime der Schutzorganisation lautet: Die Delfine stehen an erster Stelle. Es liege in unserer Verantwortung, die Delfine nicht zu stören.

Die Großen Tümmler sind trotz ihrer Neugier und teilweise Verspieltheit kraftvolle Wildtiere und verdienen Respekt und Achtung. Dies gilt insbesondere für Touren mit dem Boot. Da oft auch die Möglichkeit besteht, die Meeressäuger auch von Land aus zu sehen, beispielsweise von höher gelegenen Küstenabschnitten, sollte diese Art der Beobachtung vorgezogen werden.

Delfine nicht berühren oder gar füttern

Natürlich ist es verlockend, die Hand nach den wunderschönen Delfinen auszustrecken, wenn sie nahe am Boot schwimmen. Doch Große Tümmler sind und bleiben Wildtiere. Es können Gefahren für Mensch und Tier entstehen. Wir raten auch davon ab, sich den Delfinen mit Kajaks, Ruderbooten oder Stand-Up- Boards – oder gar schwimmend – zu nähern!

Die Delfine bestimmen die Art und Weise der Begegnung

Wir Menschen sollten nichts unternehmen, was die Delfine anlockt, stört oder zu einer Gewöhnung führen kann. Das heißt, dass die Tiere immer genug Bewegungsfreiheit haben müssen und es ihnen überlassen ist, sich Menschen oder Booten zu nähern. Auch sollten Sie sich nur für ein „Walbeobachtungsschiff“ mit ausgebildeter Besatzung entscheiden, wo man respektvoll mit den Tieren umgeht und Ihnen z.B. das beobachtete Verhalten erläutert wird.

Lassen wir uns nicht täuschen: Selbst was für uns spielerisch und leicht aussieht, kann ein Ausdruck von Stress sein. Schläge mit der Schwanzflosse auf die Wasseroberfläche oder auch Sprünge sind manchmal (Warn)Signale, die auf eine mögliche Störung hinweisen. Auch das vermeintliche „Lächeln“ der Delfine gaukelt uns häufig genug vor, dass mit den Delfinen alles in Ordnung ist, auch wenn das Gegenteil zutrifft. Im Zweifelsfall sollten wir immer im Sinne der Meeressäuger entscheiden.

Der Große Tümmler (Tursiops truncatus) ist eine gemäß deutschem (BNatschG) und europäischem Naturschutzrecht (Flora-Fauna-Habitat- Richtlinie der EU) geschützte Art. Demgemäß ist es verboten, die Tiere zu verfolgen, zu stören, zu verletzen oder gar zu töten.