Medizin

Kontraindikationen fürs Tauchen: Tauchverbot? Nicht unbedingt!

Mit vielen Krankenheiten, die früher Kontraindikationen fürs Tauchen bedeuteten, lässt sich heute ins Wasser gehen.

Diabetes

Ähnlich wie Asthmatiker wurden auch Diabetiker lange vom Tauchsport ausgeschlossen. Das wird heute ebenfalls viel differenzierter betrachtet: Patienten, die nicht auf Insulinspritzen angewiesen sind und ihre Diabetes mit Diäten und Tabletten behandeln, sind grundsätzlich tauchtauglich. Dabei sind allerdings zusätzlich bestehende Erkrankungen oder die mangelnde körperliche Fitness limitierend. Auch bei Diabetikern, die regelmäßig Insulin spritzen, muss nicht unbedingt ein Tauchverbot ausgesprochen werden: Sportlich erfahrene Patienten, die über eine gute körperliche Leistungsfähigkeit verfügen und deren Blutzucker über längere Zeit gut eingestellt ist, können bei Beachtung einiger Vorsichtsmaßnahmen nach individuellem Check den Tauchsport ausüben. Wichtig ist, dass der Blutzuckerwert auch bei körperlichen Belastungen konstant gehalten werden kann und keine Unterzuckerungen auftreten. Darüber hinaus ist es wichtig, dass der Betroffene in der Lage ist, die Symptome einer beginnenden Unterzuckerung unabhängig von einer Messung rechtzeitig zu bemerken. Für die Erteilung einer Tauchtauglichkeit sind sportliche Tätigkeiten auch außerhalb des Tauchens, vorzugsweise Ausdauer- oder Kraftausdauersport eine zwingende Voraussetzung! Hierbei ist wichtig, darauf zu achten, dass es dem Diabetiker gelingt, auch unter der Belastung die Blutzuckerspiegel konstant zu halten und eine Unterzuckerung zu vermeiden. Dennoch gibt es klare Einschränkungen: Insulinpflichtige Diabetiker mit stark schwankenden Blutzuckerwerten dürfen nicht tauchen. In den ersten sechs bis zwölf Monaten nach Therapiebeginn oder der Umstellung sollte darauf verzichtet werden. Bei gehäuftem Auftreten von Unterzuckerungen oder der Gabe von Insulin nach einem feststehenden Schema gilt zunächst Tauchverbot.

Auch Diabetiker können die Unterwasserwelt genießen. Foto: fotolia
Auch Diabetiker können die Unterwasserwelt genießen. Foto: fotolia

Tauchtauglichkeitsuntersuchung

Im Bereich des Sporttauchens ist weder zum Kauf der Tauchausrüstung noch zum Betauchen von entsprechenden Gewässern ein Nachweis der Tauchtauglichkeit nötig. Zur Teilnahme an Kursen oder auch auf Basen im Ausland ist oftmals sogar die schriftliche Eigenerklärung ausreichend, dass keinerlei Erkrankungen vorliegen. Meist sind eher die Forderungen der Tauchsportverbände nach einer gültigen Tauchtauglichkeitsbescheinigung sowie die Versicherungsbedingungen der Tauchbasen der Grund, dass sich Taucher dieser „lästigen“ Untersuchung unterziehen. Ein großer Fehler: Dieser Check ist aus medizinischer Sicht extrem wichtig, denn die Analyse von tödlichen Tauchunfällen zeigt, dass häufig vorbestehende gesundheitliche Störungen ein elementarer Faktor bei Unfällen sind. Daher dient die Tauchtauglichkeitsuntersuchung dazu, medizinische Probleme, die eine Kontraindikation für das Tauchen darstellen, aufzudecken und bei bestehenden Erkrankungen eine Risikoabwägung vorzunehmen. Diese Bewertung sollte immer im Einvernehmen mit dem Taucher stattfinden. Dabei ist es erst einmal völlig unerheblich, ob nur ein Anfängerkurs absolviert werden soll oder inwieweit unbegrenztes Tauchen und größere Tauchtiefen geplant werden. Das grundsätzliche Risiko ist immer gleich, sobald mit einer Atemgasversorgung getaucht wird. Deshalb ist es wichtig, dass Taucher ihre Angaben ehrlich machen und keine chronischen Erkrankungen oder gesundheitlichen Einschränkungen beim Check verschweigen.