Medizin

Krampfanfall

Das, was ich Ihnen zu sagen habe, wird Ihnen mit Sicherheit nicht gefallen. Aus tauchmedizinischer Sicht sind Sie ab sofort und bis auf Weiteres nicht tauchtauglich.
Die Sichtweise ist gerade bei einen stattgehabten Krampfereignis sehr strikt – und das aus gutem Grund: Kommt es unter Wasser zu einem Krampfanfall, sind die Folgen in der Regel sehr schwer. In den meisten Fällen kommt es zum Ertrinken, alternativ kann es zur Lungenüberblähung und nachfolgend zur arteriellen Gasembolie kommen. Und aus diesem Grund wird bei einem Zustand nach Krampfanfall strikt vom Tauchen abgeraten. Dabei ist es zunächst unwesentlich, dass in Ihrem Fall besondere Umstände offenbar zu dem Ereignis beigetragen haben, denn diese Umstände (Übermüdung, Kälte) können auch beim Tauchen vorkommen. Ausschlaggebend ist, dass Sie einen Krampfanfall hatten.

Nun wird in den aktuellen Empfehlungen zur Tauchtauglichkeit aber zwischen einem bestehenden Krampfleiden beziehungsweise einer persistierenden Epilepsie und einem sogenannten „Gelegenheitskrampf“, also einem einmaligen Ereignis aufgrund einer speziellen Situation ohne neurologische Hinweise auf ein tatsächlich vorliegendes Krampfleiden, unterschieden.

Während nämlich bei einer Epilepsie nach einem fünfjährigen krampfanfallsfreien Intervall (ohne Medikation) im Einzelfall das Tauchen wieder möglich werden kann, wird beim Gelegenheitskrampf nur eine Wartezeit von sechs Monaten vorgeschrieben. Gemäß den aktuellen Empfehlungen der Fachgesellschaften besteht durchaus wieder eine Tauchtauglichkeit, wenn 1) nach dieser Zeit ein manifestes Krampfleiden neurologisch ausgeschlossen ist, 2) sich auch unter Provokation (Schlafentzug, Flackerlicht et cetera) kein Krampfanfall provozieren lässt und 3) die krampfauslösende Situation nicht mehr vorliegt.

In Ihrem Fall scheint ja eine solche Situation eines "Gelegenheitskrampfs" vorzuliegen – das heißt alle neurologischen Befunde sind unauffällig, alle Provokationsteste sind ebenfalls unauffällig und das auslösende Ereignis wird gemieden/liegt nicht mehr vor. In diesem Fall sind Sie nach derzeitiger Sichtweise nach sechs Monaten wieder tauchtauglich – allerdings sollten nach Ablauf dieser Frist erneut eine gründliche neurologische Untersuchung und eine erneute Tauchtauglichkeitsuntersuchung bei einem tauchmedizinisch erfahrenen Arzt erfolgen.