Passiert beim Tauchen ein Unglück, stellt sich schnell die Frage nach der Schuld. Strafrechtlich geht es bei Tauchunfällen regelmäßig um Fahrlässigkeit, und wer nicht eingreift, riskiert als Garant einen deutlich höheren Strafrahmen als ein unbeteiligter Taucher. Tessen von Glasow erklärt an einem Beispiel, wann Tauchlehrer, Diveguides und Buddys in der Verantwortung stehen und warum Risikovermeidung der beste Schutz ist.
Text – Tessen von Glasow, Fotos – Shutterstock
Das Wichtigste in Kürze
- Bei Tauchunfällen geht es strafrechtlich regelmäßig um Fahrlässigkeitsdelikte: fahrlässige Tötung nach § 222 StGB oder, wenn der Unfall nicht tödlich endet, fahrlässige Körperverletzung nach § 229 StGB.
- Welche Sorgfalt verlangt wird, ergibt sich aus Standards und Ausbildungsrichtlinien der Tauchverbände und aus der konkreten Situation. An Tauchlehrer und sehr erfahrene Taucher werden höhere Anforderungen gestellt.
- Wird ein Unfall durch Unterlassen verursacht, ist für eine Strafbarkeit wegen fahrlässiger Tötung regelmäßig eine Garantenstellung gegenüber dem Opfer erforderlich.
- Tauchlehrer und Diveguides haben sie durch tatsächliche Übernahme. Im gewöhnlichen Buddy-Team kann sie sich aus der Gefahrengemeinschaft ergeben.
- Wer keine Garantenstellung hat, kann sich wegen unterlassener Hilfeleistung nach § 323c StGB strafbar machen: Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe statt bis zu fünf Jahren nach § 222 StGB.
- Am wichtigsten ist die Risikovermeidung: Standards kennen, Tauchgang planen, Buddy-Check durchführen und klären, wie die Rettungskette eingeleitet wird.
Unabhängig vom Ausbildungsverband kennen wohl alle Sporttaucher die Regel: »Tauche nie allein!« Der Buddy ist nicht nur dazu da, schöne Tauchgänge zu teilen, sondern auch, um gegenseitige Sicherheit zu gewährleisten und im Notfall zu helfen. Genau hier setzen rechtliche Pflichten an.
Ein Beispiel: tödlicher Unfall beim Ausbildungstauchgang
Tauchlehrer Tom und sein Schüler Kai tauchen gemeinsam in einem Baggersee. Es ist der dritte Freiwasser-Tauchgang für Kai. Auf dem Plan stehen Übungen wie Maske ausblasen und Tarieren. Es ist Wochenende, weitere Taucher befinden sich im See.
Plötzlich verliert Kai auf 12 Meter Tiefe das Bewusstsein sowie seinen Atemregler aus dem Mund und sinkt auf 13 Meter Tiefe auf den Grund. Der Tauchlehrer reagiert sofort, steigt auf und leitet die Rettungskette ein. Zwei weitere Taucher beobachten das Geschehen, greifen jedoch nicht ein, da sie erkennen, dass der Tauchlehrer bereits die Wasseroberfläche erreicht hat. Ein Einsatztaucher der DLRG kann den ertrunkenen Tauchschüler kurze Zeit später nur noch tot bergen.
Fahrlässige Tötung: Was sagt das Strafrecht?
Rechtlich stellt sich die Frage, ob sich Beteiligte hier strafbar gemacht haben. Ausgangspunkt ist § 222 StGB: »Wer durch Fahrlässigkeit den Tod eines Menschen verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.« Muss ein Unfall nicht tödlich enden, kommt auch § 229 StGB, die fahrlässige Körperverletzung, in Betracht. In unserem Beispiel liegt jedoch ein Todesfall vor.
Voraussetzung des § 222 StGB ist, dass der Tod fahrlässig verursacht wurde. Fahrlässigkeit ist von Vorsatz abzugrenzen: Vorsätzlich handelt, wer den Erfolg will oder zumindest billigend in Kauf nimmt. Fahrlässig handelt dagegen, wer zwar weiß, was er tut, aber darauf vertraut, dass kein Schaden eintritt. Bei Unfällen geht es daher regelmäßig um Fahrlässigkeitsdelikte.
Welche Sorgfalt wird von Tauchern erwartet?
Fahrlässigkeit bedeutet das Außerachtlassen der erforderlichen Sorgfalt. Welche Sorgfalt in der konkreten Situation verlangt wird, ergibt sich aus Regelwerken und anerkannten Standards. Für das Sporttauchen gibt es in Deutschland zwar keine gesetzlichen Detailregelungen, wohl aber Standards und Ausbildungsrichtlinien der Tauchverbände, aus denen sich Sorgfaltspflichten ableiten lassen.
Auch verbandsübergreifend gelten allgemeine Grundsätze, etwa: »Tauche nie allein« oder »40 Meter sind genug« – jedenfalls für Sporttaucher. Andere Maßstäbe ergeben sich aus allgemeinen physikalischen Gegebenheiten, etwa dass ein Atemregler im Kaltwasser vereisen kann und deshalb eine zweite separat absperrbare erste Stufe erforderlich ist. Wer taucht, sollte daher die Sicherheitsstandards mindestens des eigenen Verbands kennen.
Entscheidend bleibt aber immer die konkrete Situation. Vor einem Tauchgang sollte man sich kritisch fragen: Kann ich diesen Tauchgang mit diesen Personen und dieser Ausrüstung unter den gegebenen Bedingungen – etwa Wetter, Sicht und Strömung – sicher durchführen? Hinzu kommt die Vorbereitung auf den Notfall, insbesondere die Klärung, wie die Rettungskette eingeleitet werden kann.
Neben diesen objektiven Maßstäben gibt es auch eine subjektive Komponente. Maßgeblich ist, was von der jeweiligen Person in ihrer konkreten Lage erwartet werden durfte. Dabei spielen Qualifikation und Erfahrung eine wesentliche Rolle: An einen Tauchlehrer oder sehr erfahrenen Taucher werden höhere Anforderungen gestellt als an einen frisch brevetierten OWD.
Strafbar durch Unterlassen: die Garantenstellung
Typisch für Unfallszenarien – auch im vorliegenden Beispiel – ist, dass der Erfolg nicht durch aktives Tun, sondern durch Unterlassen verursacht wird, also durch ein Ausbleiben gebotener Hilfe. Strafrechtlich kann auch eine fahrlässige Tötung durch Unterlassen verwirklicht werden. Dafür ist jedoch regelmäßig erforderlich, dass den Täter eine Garantenstellung gegenüber dem Opfer trifft.
Eine Garantenstellung bedeutet, dass jemand rechtlich dafür einzustehen hat, dass eine andere Person keinen Schaden erleidet. Man unterscheidet zwischen dem Überwachungsgaranten, der eine Gefahrenquelle kontrollieren muss, und dem Beschützergaranten, der eine bestimmte Person vor Gefahren zu schützen hat. Eine Garantenstellung kann sich aus dem Gesetz ergeben, aber auch aus Vertrag oder tatsächlicher Übernahme – etwa wenn ein Tauchlehrer die Ausbildung eines Schülers übernimmt oder ein Diveguide einen Tauchgang führt.
Garantenstellung im Buddy-Team
Findet sich dagegen ein gewöhnliches Buddy-Team, liegt eine ausdrückliche vertragliche Übernahme meist nicht vor. Buddy-Teams können sich spontan bilden, etwa am See oder über Social Media. Auch dann kann sich jedoch eine Garantenstellung aus der Gefahrengemeinschaft ergeben. Eine solche liegt vor, wenn sich Personen bewusst gemeinsam in eine Situation mit typischen Gefahren begeben wie beim Bergsteigen oder Tauchen. Man taucht gemeinsam ab und wieder auf und verlässt sich darauf, dass der andere im Notfall hilft.
Deshalb ist es wichtig, die Ausrüstung des Buddys und deren Bedienung zu kennen, damit man im Ernstfall nicht daran scheitert, den Oktopus zu finden oder das Jacket des Buddys zu bedienen.
Diskutiert wird häufig, ob dem verunfallten Taucher eine eigenverantwortliche Selbstgefährdung entgegengehalten werden kann, weil er sich bewusst einem bekannten Risiko ausgesetzt hat. In der Regel lässt dies die Annahme einer Garantenstellung jedoch nicht entfallen. Der Gedanke der Gefahrengemeinschaft überwiegt meist ebenso wie die Verantwortung eines Diveguides, der die konkreten Umstände des Tauchgangs besser kennt als ein für diese Bedingungen unerfahrener Taucher, etwa bei Kaltwasser, Dunkelheit oder Strömung.
Fahrlässigkeit im Beispielfall naheliegend
Überträgt man diese Grundsätze auf unser Beispiel, hatte der Tauchlehrer als Ausbilder selbstverständlich eine Beschützergarantenstellung gegenüber seinem Schüler. Indem er den bewusstlosen Schüler am Grund des Sees zurückließ, hat er keine sachgemäße Rettung durchgeführt. Er hätte den Schüler an die Wasseroberfläche bringen müssen. Eine Fahrlässigkeit liegt daher nahe.
Unterlassene Hilfeleistung: Was gilt für unbeteiligte Taucher?
Anders ist die Situation bei den unbeteiligten Tauchern. Sie hätten zwar eingreifen müssen, als sie sahen, dass ein bewusstloser Taucher allein am Grund des Sees zurückgelassen wurde. Eine Garantenstellung bestand ihnen gegenüber aber nicht, da sie unabhängig von dem Tauchlehrer und seinem Schüler tauchten. In Betracht kommt hier jedoch eine Strafbarkeit nach § 323c StGB wegen unterlassener Hilfeleistung. Danach muss jeder bei Unglücksfällen Hilfe leisten, soweit dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten ist. An der Zumutbarkeit fehlt es, wenn man sich selbst oder andere durch die Hilfeleistung in Gefahr bringen würde.
Der Unterschied zur fahrlässigen Tötung ist erheblich: Während § 222 StGB Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe vorsieht, wird unterlassene Hilfeleistung nach § 323c StGB mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft. Gerade daran zeigt sich, wie bedeutsam die Frage ist, ob eine Garantenstellung besteht.
Zivilrechtliche Haftung und Haftpflichtversicherung
Neben der strafrechtlichen Verantwortung kann sich außerdem eine zivilrechtliche Haftung ergeben. Darüber wird jedoch in gesonderten Verfahren entschieden. Schon deshalb ist eine entsprechende Haftpflichtversicherung, insbesondere für Tauchlehrer, unerlässlich.
Warum Risikovermeidung der beste Schutz ist
Veröffentlichte Gerichtsentscheidungen zu diesen Fragen sind selten und stammen meist nur von Amts- oder Landgerichten. Der Ausgang eines konkreten Verfahrens lässt sich daher oft nur schwer prognostizieren.
Am wichtigsten ist die Risikovermeidung: Standards kennen, Tauchplatz-Know-how, Tauchgang planen und den Plan tauchen. Buddy-Check durchführen, um zu wissen, womit der Buddy taucht.
Umso wichtiger ist die Risikovermeidung: Tauchende sollten die Standards kennen und einhalten, sich auf den Tauchplatz vorbereiten, mögliche Gefahren erkennen und wissen, wie die Rettungskette im Notfall eingeleitet wird. Ein sorgfältiger Buddy-Check hilft zudem, Buddy und Ausrüstung richtig einzuschätzen, um Unfälle möglichst zu vermeiden und im Ernstfall angemessen helfen zu können.
Dann bleibt für einen Fahrlässigkeitsvorwurf kein Raum – und im Vordergrund steht wieder das, worum es beim Tauchen eigentlich geht: der gemeinsame Spaß.
FAQ: Verantwortung beim Tauchunfall
Kann man sich als Buddy strafbar machen, wenn beim Tauchen etwas passiert?
Ja, das ist möglich. Endet ein Unfall tödlich, kommt fahrlässige Tötung nach § 222 StGB in Betracht, sonst fahrlässige Körperverletzung nach § 229 StGB. Wird der Unfall durch Unterlassen verursacht, ist dafür regelmäßig eine Garantenstellung gegenüber dem Opfer erforderlich. Im Buddy-Team kann sie sich aus der Gefahrengemeinschaft ergeben.
Was bedeutet Garantenstellung beim Tauchen?
Eine Garantenstellung bedeutet, dass jemand rechtlich dafür einzustehen hat, dass eine andere Person keinen Schaden erleidet. Sie kann sich aus dem Gesetz, aus Vertrag oder aus tatsächlicher Übernahme ergeben, etwa wenn ein Tauchlehrer die Ausbildung eines Schülers übernimmt oder ein Diveguide einen Tauchgang führt.
Was ist eine Gefahrengemeinschaft?
Eine Gefahrengemeinschaft liegt vor, wenn sich Personen bewusst gemeinsam in eine Situation mit typischen Gefahren begeben, wie beim Bergsteigen oder Tauchen. Man taucht gemeinsam ab und wieder auf und verlässt sich darauf, dass der andere im Notfall hilft. Daraus kann sich auch in einem spontan gebildeten Buddy-Team eine Garantenstellung ergeben.
Trägt ein Tauchlehrer mehr Verantwortung als ein normaler Buddy?
Ja. Als Ausbilder hat ein Tauchlehrer eine Beschützergarantenstellung gegenüber seinem Schüler. Außerdem werden an einen Tauchlehrer oder sehr erfahrenen Taucher höhere Anforderungen an die Sorgfalt gestellt als an einen frisch brevetierten OWD.
Was droht bei unterlassener Hilfeleistung unter Wasser?
Wer keine Garantenstellung hat, aber bei einem Unglücksfall nicht hilft, obwohl dies erforderlich und zumutbar ist, kann sich nach § 323c StGB strafbar machen. Die Strafe beträgt Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe. Bei fahrlässiger Tötung nach § 222 StGB sind es bis zu fünf Jahre oder Geldstrafe.
Woraus ergibt sich, welche Sorgfalt beim Sporttauchen gilt?
Gesetzliche Detailregelungen gibt es in Deutschland für das Sporttauchen nicht. Sorgfaltspflichten lassen sich aus Standards und Ausbildungsrichtlinien der Tauchverbände ableiten sowie aus allgemeinen Grundsätzen wie »Tauche nie allein«. Entscheidend bleibt immer die konkrete Situation.
Brauchen Tauchlehrer eine Haftpflichtversicherung?
Neben der strafrechtlichen Verantwortung kann eine zivilrechtliche Haftung entstehen, über die in gesonderten Verfahren entschieden wird. Eine entsprechende Haftpflichtversicherung ist deshalb insbesondere für Tauchlehrer unerlässlich.
Quellen und weiterführende Informationen
- § 222 StGB – Fahrlässige Tötung (Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de)
- § 229 StGB – Fahrlässige Körperverletzung (gesetze-im-internet.de)
- § 323c StGB – Unterlassene Hilfeleistung; Behinderung von hilfeleistenden Personen (gesetze-im-internet.de)
Weiterlesen auf tauchen.de
- Die 10 wichtigsten Tipps fürs Tauchen mit dem Buddy
- Buddy-Check ausgelassen: Taucher rauscht in die Tiefe
- Überarbeitet: die »Leitlinie Tauchunfall«
Tessen von Glasow schreibt für TAUCHEN, zuletzt unter anderem über die Restluftzeit von Tauchcomputern.
Dieser Artikel von Tessen von Glasow erschien in TAUCHEN-Ausgabe 06/2026 und wurde für die Webfassung redaktionell und maschinell angepasst. Er ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.
