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Corona-Krise: Notruf an die Bundesregierung der Bundesrepublik Deutschland

Die jetzige Situation ist eine massive Bedrohung für Reisebüros und Reiseveranstalter auf dem deutschen Markt und es ist zu befürchten, dass nach Ende der Krise diese nicht mehr bestehen. Reisen sind nicht mehr möglich. Viele Existenzen und Arbeitsplätze sind akut in Gefahr. Die Krise trifft vor allem kleine und mittelständische Unternehmen. Die Wertschöpfungskette in der Tourismusbranche ist sehr komplex und durch die EU Pauschalreiserichtlinie strengstens reglementiert. Anders als in anderen Branchen gibt es nicht nur von einem auf den anderen Tag keine Einnahmen mehr, sondern zugleich Mehrkosten und Rückzahlungsansprüche, die die Liquidität adhoc entziehen. Bis ein Tourist/ eine Touristin im Zielgebiet eintrifft, haben bereits viele Beteiligte ihre Arbeit getan und ihren „Lohn“ erhalten. Wir möchten Ihnen dies daher mithilfe eines klassischen Beispiels anhand einer Pauschalreise in zwei Varianten erläutern.

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Aus Sicht des Pauschalreiseveranstalters 
Der Pauschalreiseveranstalter bietet eine Pauschalreise an, die er vorab über mehrere Leistungsträger*innen (Transport, Transferleistungen, Übernachtungen, etc.) eingekauft und mit einer Marge als eigenem Verdienst kalkuliert hat. Mit den Leistungsträgern hat der Veranstalter unterschiedlichste Verträge, oftmals mit Vorkasse-Regelungen, Garantien usw. Das Angebot ist Online, per Katalog oder durch Zusammenarbeit mit einem Reisebüro an den Kunden erbracht. Die Kosten dafür bereits getragen. Die Arbeit der Mitarbeitenden ist durch die Zusammenstellung des Angebots und die Beratung an die Reisegäste*innen erfolgt. Die Verbraucher*innen entscheiden sich zum Kauf und leisten eine Anzahlung.

Aus Sicht des Reisebüros
Ein Reisewilliger / eine Reisewillige geht in ein Reisebüro, erhält eine ausführliche Beratung und bucht dort eine Pauschalreise. Dafür erhält das Reisebüro von dem
Pauschalreiseveranstalter eine Provision. Die Leistung ist erbracht.

Corona-Krise: Botschaft von PADI-Chef Drew Richardson

Provisionsgutschrift des Pauschalreiseveranstalters
Wenn nun – wie in dieser Krise – die Reisegäste in durch ein Reiseverbot nicht reisen können, greift die Pauschalreiserichtlinie zum Wohle des Verbrauchers / Verbraucherin. Diese besagt, dass die Reisenden kostenfrei stornieren können und den vollen Reisepreis ohne Abzüge für bereits geleistete Arbeit oder entstandene Kosten rückerstattet bekommen. Das Risiko für eine Situation, die komplett unverschuldet nicht im Einflussbereich des Veranstalters oder Reisebüros liegt, geht einseitig zu Lasten der Unternehmer*innen. Diese Bürde zu 100% zu tragen und darüber hinaus die Liquidität aller Beteiligten zu gefährden, da sämtliche Gelder zurückfließen, können wir nicht akzeptieren. Denn daraus resultiert folgende Situation:

Coronakrise: Aufruf von den Extra Divers

Aktuelle Lage der Reiseveranstalter
Die Reiseveranstalter müssen sämtliche Kosten für den Rücktransport aller Gästinnen aus dem Zielgebiet tragen. Ebenso müssen sie die Gästinnen für nicht in Anspruch genommene Leistungen entschädigen. Gleichzeitig müssen die Reiseveranstalter bei den Leistungsträgerninnen (z. B. Transport, Übernachtung, Landleistungen) in Vorleistung treten. Die Reisebüros haben akut folgende Herausforderungen. Beratung der Kund*innen bezüglich Umbuchungen, Stornierungen, Erstattungen als reine Serviceleistung, ohne Verdienst. Rückforderung von bereits gezahlten Provisionen von Reiseveranstaltern und Leistungsträgern, die z. B. im letzten Jahr ausgezahlt wurden, die betreffende Reise jedoch jetzt abgesagt wurde. Verdienstausfall durch abgesagte Reisen und ausbleibenden Neubuchungen durch fehlende Provisionen. Wir, die Vorstände des AER e.V. und der AER Kooperation AG haben im Namen
unserer Mitglieder an Sie, an die Frauen und Männer in der Politik, die Entscheidungen treffen, folgende Forderungen. 

https://tauchen.de/news/corona-krise-auf…eiseveranstalter/

Damit deutsche Reiseveranstalter und Reisebüros überleben, fordern wir folgendes:
1. Rettungsschirm
2. Gutschrift statt Rückzahlung
Der Bund muss Reiseveranstaltern die Option einräumen, den nicht reisenden Gästinnen, anstatt einer Auszahlung eine Reisegutschrift, die mindestens ein Jahr gültig ist, anzubieten.
– Übernahme des Bundes sämtlich anfallender Kosten für Reiseveranstalter: Mehrkosten für den Rücktransport der Gästinnen aus den Zielgebieten
– Zahlungen an die Leistungsträger für nicht in Anspruch genommene Leistungen
– Anfallende Kosten für die nicht stattfindenden, nicht anzutretenden oder abgesagten Reisen
– Abfederung von Verdienstausfällen durch staatliche Hilf-Fonds ähnlich wie bei einem Ernteausfall in der Landwirtschaft
– Übernahme des Bundes sämtlich anfallender Kosten und Gewinneinbußen für Reisebüros: Für rückgeforderte Provisionen der Reiseveranstalter und Leistungsträger von bereits abgesagten und noch zukünftig gebuchten Reisen. Diese Gutschrift kann im selben Reisebüro und demselben Reiseveranstalter eingelöst werden und ist über den Staat abgesichert und garantiert. Ebenso muss eine kostenlose Umbuchung möglich sein.

Vorteil für Reiseveranstalter: Kein Geldfluss Vorteil für Reisebüro: Behält die Provision
3. Übernahme Lohnkosten – anschließend Kurzarbeit

Der derzeitige Arbeitsaufwand bei Reiseveranstaltern und Reisebüros ist sehr hoch. Die Gästinnen müssen informiert und beraten, Rücktransporte organisiert und Erstattungen in die Wege geleitet werden. Dies ohne Verdienst – im Gegenteil zurzeit mit hohen Verlusten belastet. Laufende Kosten (Miete, Kommunikation, Technik) müssen trotzdem gezahlt werden. Wir fordern für die Zeit, in der o. g. Aufgaben erfüllt werden müssen, eine Übernahme der Lohnkosten nach dem Beispiel von den Niederlanden zu mindestens 80%. Das Thema Kurzarbeit kann dann greifen, wenn sich die Lage beruhigt hat und die Branche langsam wieder beginnt zu verdienen. Hier erwarten wir die Zahlung von mind. 80% des KUGs, damit die Mitarbeiter*innen die eigenen laufenden Kosten (Miete, etc.) zahlen können.

Wir erwarten von Ihnen eine schnelle und unbürokratische Hilfe, wie oben aufgezeigt. Nur so können die mittelständischen Unternehmen im Tourismus überleben.

Vorstand AER e.V. Kooperation AG

Die AER Kooperation AG bietet Dienstleistungen, Tools und Konditionen, die Reisebetriebe brauchen, um konkurrenzfähig zu bleiben. Ihren Ursprung hat die AER Kooperation 1987 in der Gründung des AER e.V. als Interessenvertretung selbstständiger Reisebüros. 2001 erfolgte die Gründung der AER Verwaltungs- GmbH, zum Zweck der Bereitstellung und Abwicklung aller kommerziellen Angebote und Dienstleistungen. 2015 wurde aus der GmbH die AER Kooperation AG. Mit seinen über 1000 Mitgliedern und einem Spezialreiseveranstalter Anteil von 30 Prozent, ist der AER die größte Kooperation von Reiseveranstaltern in Deutschland. Ein starkes Fundament hilft der AER Gruppe, die Zukunft der Touristik heute und morgen aktiv mitzugestalten. Ein Netz zahlreicher nationaler und internationaler Beteiligungen gehören der Kooperation an, die der Diversifizierung und Absicherung wichtiger Geschäftsbereiche dienen. So hält die AG auch die Mehrheit an AERTiCKET GmbH. www.aer.coop