Der EOBV feiert staatliche Ermächtigung

Seit dem 1. Januar 2008 ist aufgrund der Fachkenntnis-Verordnung die Ausbildung zum Taucher auch in Österreich gesetzlich geregelt. Als erster Tauchverband in Österreich hat der EOBV (Erster Österreichischer Berufstauchlehrer Verband) wegen seiner qualitativ hochwertigen Ausbildung die staatliche Ermächtigung zur Ausbildung von Tauchern erhalten. Eine staatlich ermächtigte Ausbildungseinrichtung ist aufrund ihres vorgelegten (und überprüften) Lehrplans per Bescheid ermächtigt, Ausbildungen durchzuführen und auch Zeugnisse auszustellen. Diese Zeugnisse haben in der EU und allen Staaten, die Verträge mit der EU abgeschlossen haben, Rechtscharakter und sind somit anzuerkennen.
Möchte ein Taucher beim EOBV eine Prüfung zum Beispiel zum Tauchlehrer oder Foschungstaucher ablegen, muss der Verband diese vorher mit Orts- und Datumsangabe dem Staat melden. Dieser hat nun jederzeit die Möglichkeit, diese Prüfung zu kontrollieren – und muss dies auch stichprobenartig tun. Das danach ausgestellte Zeugnis bescheinigt dem Schüler eine rechtliche Berufsausbildung.
Vom EOBV geprüfte Fachkenntnisse des Tauchers bis hin zum Arbeits-, Ingenieur- und Forschungstaucher müssen somit in allen EU-Staaten und darüber hinaus anerkannt werden. Weitere Informationen dazu gibt es am EOBV-Stand auf der Vienna Boat Show vom 20. bis 23. November 2008 im Wiener Messezentrum und auf www.eobv.eu.